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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Bedingungen gelten für alle, auch künftigen, Geschäfte zwischen uns, der Firma FreshEx Handels GmbH (im folgenden auch Verkäufer oder FreshEx), und dem Kunden. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten aus­drücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshand­lungen unsererseits gelten insofern nicht als Zu­stimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertrags­bedingungen. Abweichende Individualabreden be­dürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechts­geschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgege­schäfte.

1.2. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift insbeson­dere auf unseren Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, An­geboten und sonstigen Ge­schäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäfts­bedingungen einverstanden ist, er diese All­gemeinen Geschäfts­bedingungen gelesen oder jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

1.3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbeding­ungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Monaten nach Kund­machung der geänderten Allgemeinen Geschäfts­bedingungen schriftlich widerspricht. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäfts­be­dingungen unter Hinweis auf die Rechts­folgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.

2. Angebot


Obstsorten sind Lebensmittel, deren Vorkommen von den Regeln der Natur und dem Lauf der Jahreszeiten bestimmt ist. Daher sind sie nicht zu jeder Zeit in ihrer gesamten Sortenvielfalt verfügbar. Die von FreshEx ausgelieferte Ware entspricht weitestgehend den auf der Webseite dargestellten Obstsorten. Aufgrund der saisonalen Schwankungen im Obstangebot kann es jedoch zu Abweichungen kommen.

3. Bestellung / Vertragsdauer / Kündigung


3.1. Die Bestellung erfolgt über das Bestellformular. Es ist FreshEx ein Anliegen, Bestellungen zur Zufriedenheit des Kunden und ohne Verzögerung zu bearbeiten. Um dies zu ermöglichen, ist der Kunde gehalten sich zu vergewissern, dass die von ihm gemachten Angaben (vor allem Lieferadresse) vollständig und richtig sind. Für allfällige Verspätungen oder Nicht-Lieferungen infolge inkorrekter oder unvollständiger Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Lieferverträge werden erst wirksam, wenn FreshEx eine schriftliche Auftragsbestätigung ausfertigt oder die Ware ausliefert. Die Daten, die zur Ausführung eines Auftrages benötigt werden, werden im unternehmenseigenen System gespeichert. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben und gegebenenfalls auf Wunsch des Kunden aus dem System gelöscht.

3.2. Die jeweilige Vertragdauer richtet sich nach der im Bestellformular angegeben Laufzeit. Das "1-Monat-Testabo" (nicht kostenfrei!) kann während des Probemonats jederzeit schriftlich gekündigt werden. Sollte eine Kündigung nicht spätestens am letzten Tag des "1-Monat-Testabos" bei FreshEx einlangen so verlängert sich der Liefervertrag automatisch um sechs Monate (die Anzahl der Belieferungen bleibt dann – sofern nicht gesondert vereinbart – gleich wie im Testmonat) und kann sodann zu den in Punkt 3.3. angeführten Kündigungskonditionen beendet werden.

3.3. Die "6-Monate" und "12-Monate"-Frische-Abos können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen FRISCHE-ABO-Zeitraumes schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich das jeweilige Frische-Abo für einen weiteren FRISCHE-ABO-Zeitraum (entweder sechs oder zwölf Monate)

3.4. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen FreshEx und dem Kunden sind die von FreshEx an den Kunden überlassenen Obstkörbe von diesem unverzüglich an FreshEx zurückzustellen bzw. zur Abholung durch FreshEx bereit zu halten.

4. Lieferung

Ausschließlich innerhalb des Zustellgebiets übernimmt FreshEx die kostenlose Zustellung der vom Kunden bestellten Obstkörbe. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an den vom Kunden gewünschten Tagen zu den Auslieferungszeiten von FreshEx (Montag bis Donnerstag von 8:00 – 16:00). Der Kunde hat die Möglichkeit bis spätestens 11.00 Uhr des dem Liefertermin vorausgehenden Werktages (ausgenommen Samstag) mit FreshEx einen anderen Lieferzeitpunkt zu vereinbaren. Falls der Empfänger/die Empfängerin zum Lieferzeitpunkt nicht an der Lieferadresse anzutreffen ist, wird FreshEx einmal versuchen, die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zuzustellen. Sollte eine Zustellung auch beim zweiten Zustellversuch nicht möglich sein, so ist FreshEx von der Lieferverpflichtung befreit. Die Zahlungsverpflichtung für den Kunden bleibt davon jedoch unberührt.

5. Preise

Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in EURO, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 20 %), jedoch inklusive sämtlicher Spesen für die Zustellung im Zustellgebiet.

6. Verrechnung / Zahlung

6.1. Die Verrechnung durch FreshEx erfolgt je nach Kundenwunsch (laut Bestellformular) entweder jährlich oder halbjährlich im Vorhinein jeweils zu Beginn des Abo-Zeitraumes (unter Berücksichtigung der dafür vorgesehenen Rabatte) oder monatlich im Nachhinein jeweils am Monatsbeginn für die im vorangegangenen Monat erfolgten Lieferungen. Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zu bezahlen.


6.2. Die Bezahlung erfolgt bei Fälligkeit je nach Kundenwunsch (laut Bestellformular) entweder über Bankeinzug oder Banküberweisung. Sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht bei Fälligkeit nachkommen so ist FreshEx - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Bewirkung der Zahlung sämtlicher offener Beträge des Kunden zurückzuhalten oder ganz vom Liefervertrag zurückzutreten. Bei - auch unverschuldetem - Zahlungsverzug des Kunden werden ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verrechnet. Alle Mahn- und Inkassospesen sind FreshEx zu ersetzen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises uneingeschränktes Eigentum von FreshEx.

8. Mängel

FreshEx garantiert, dass die Bestellungen mit größter Sorgfalt und in bester Qualität ausgeführt werden. Sollte die gelieferte Wahre dennoch zu beanstandende Mängel aufweisen, so hat der Kunde ein 24-stündiges Rückgaberecht auf die mangelhafte Ware. Von diesem kann ausschließlich in Form von Naturalersatz Gebrauch gemacht werden. Eine Rückvergütung des Kaufpreises ist nicht möglich.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Linz. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

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